Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auf alle Produkte und Dienstleistungen die gesetzliche Gewährleistung. Auf Fenster und Türen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 5 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag der Anlieferung an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Die gesetzliche Gewährleistung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbekunden.

Für Waren aus dem Zubehörbereich gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren für Privatpersonen sowie 1 Jahr für Gewerbekunden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Anlieferung an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift.